

	\documentclass[a4paper,11pt]{article}
	\usepackage{ngerman}
	\usepackage[latin1]{inputenc}
	\setlength\parskip{\medskipamount}
	\setlength\parindent{0pt}
	\begin{document}

	
 % GPL_de
 % Copyright Free Software Foundation
 % 
 % $Name: $
 % $Revision: 1.2.2.7 $
 % $Source: /cvsroot/selflinux/tutorial/einleitung/lizenzen/gpl_de/gpl_de,v $
 % SelfLinux-0.7.2
 %
 % Diese Datei ist Teil von SelfLinux http://www.selflinux.de
 %
 %%% $Id: gpl_de,v 1.2.2.7 2002/12/01 19:56:13 jgraber Exp $

	\title{Deutsche Übersetzung der GNU General Public License}


	
	    \author{Free Software Foundation}
	    %\url{mailto:gnu@gnu.org}
    

	\maketitle

	
	
	%\ref{../index.tex}
	
		%\ref{anhang1.tex}
		Anhang
	\ref{GPL_de}

    \par{Layout}
    Matthias Hagedorn
	    %\url{mailto:herbert-kw@t-online.de}
    
 
	\tableofcontents{}

        
	\section{Deutsche Übersetzung der GNU General Public License} \label{d82e66}
        	

  

   
  \par
  
Erstellt im Auftrag der S.u.S.E. GmbH http://www.suse.de
von Katja Lachmann Übersetzungen ,
überarbeitet von Peter Gerwinski (31. Oktober 1996, 4. Juni 2000)
   

   
  \par
  
Diese Übersetzung wird mit der Absicht angeboten, das Verständnis der GNU
General Public License (GNU-GPL) zu erleichtern. Es handelt sich jedoch nicht um
eine offizielle oder im rechtlichen Sinne anerkannte Übersetzung.
   

   
  \par
  
Die Free Software Foundation (FSF) ist nicht der Herausgeber dieser Übersetzung,
und sie hat diese Übersetzung auch nicht als rechtskräftigen Ersatz für die
Original-GNU-GPL anerkannt. Da die Übersetzung nicht sorgfältig von Anwälten
überprüft wurde, können die Übersetzer nicht garantieren, daß die Übersetzung
die rechtlichen Aussagen der GNU-GPL exakt wiedergibt. Wenn Sie sichergehen
wollen, daß von Ihnen geplante Aktivitäten im Sinne der GNU-GPL gestattet sind,
halten Sie sich bitte an die englischsprachige Originalversion.
   

   
  \par
  
Die Free Software Foundation möchte Sie darum bitten, diese Übersetzung nicht
als offizielle Lizenzbedingungen für von Ihnen geschriebene Programme zu
verwenden. Bitte benutzen Sie hierfür stattdessen die von der Free Software
Foundation herausgegebene englischsprachige Originalversion.
   

   
  \par
  
This is a translation of the GNU General Public License into German. This
translation is distributed in the hope that it will facilitate understanding,
but it is not an official or legally approved translation.
   

   
  \par
  
The Free Software Foundation is not the publisher of this translation and has
not approved it as a legal substitute for the authentic GNU General Public
License. The translation has not been reviewed carefully by lawyers, and
therefore the translator cannot be sure that it exactly represents the legal
meaning of the GNU General Public License. If you wish to be sure whether your
planned activities are permitted by the GNU General Public License, please refer
to the authentic English version.
   

   
  \par
  
The Free Software Foundation strongly urges you not to use this translation as
the official distribution terms for your programs; instead, please use the
authentic English version published by the Free Software Foundation.
   

  \section{GNU General Public License} \label{d82e105}
        

  

   
  \par
  
Deutsche Übersetzung der Version 2, Juni 1991
   

   
  \par
  
Copyright © 1989, 1991 Free Software Foundation, Inc.
   

   
  \par
  
59 Temple Place, Suite 330, Boston, MA 02111-1307, USA \linebreak 
peter@gerwinski.de
   

   
  \par
  
Es ist jedermann gestattet, diese Lizenzurkunde zu vervielfältigen und
unveränderte Kopien zu verbreiten; Änderungen sind jedoch nicht erlaubt.
   

   
  \par
  
{\bf Diese Übersetzung ist kein rechtskräftiger Ersatz für die 
englischsprachige
Originalversion!}
   

 \section{Vorwort} \label{d82e134}
        

  


   
  \par
  
Die meisten Softwarelizenzen sind daraufhin entworfen worden, Ihnen die Freiheit
zu nehmen, die Software weiterzugeben und zu verändern. Im Gegensatz dazu soll
Ihnen die GNU General Public License , die Allgemeine Öffentliche GNU-Lizenz,
ebendiese Freiheit garantieren. Sie soll sicherstellen, daß die Software für
alle Benutzer frei ist. Diese Lizenz gilt für den Großteil der von der Free
Software Foundation herausgegebenen Software und für alle anderen Programme,
deren Autoren ihr Datenwerk dieser Lizenz unterstellt haben. Auch Sie können
diese Möglichkeit der Lizenzierung für Ihre Programme anwenden. (Ein anderer
Teil der Software der Free Software Foundation unterliegt stattdessen der GNU
Library General Public License , der Allgemeinen Öffentlichen GNU-Lizenz für
Bibliotheken.) [Mittlerweile wurde die GNU Library Public License von der GNU
Lesser Public License abgelöst - Anmerkung des Übersetzers.]
   

   
  \par
  
Die Bezeichnung {\bf freie} Software bezieht sich auf Freiheit, nicht 



auf den
Preis. Unsere Lizenzen sollen Ihnen die Freiheit garantieren, Kopien freier
Software zu verbreiten (und etwas für diesen Service zu berechnen, wenn Sie
möchten), die Möglichkeit, die Software im Quelltext zu erhalten oder den
Quelltext auf Wunsch zu bekommen. Die Lizenzen sollen garantieren, daß Sie die
Software ändern oder Teile davon in neuen freien Programmen verwenden dürfen -
und daß Sie wissen, daß Sie dies alles tun dürfen.
   

   
  \par
  
Um Ihre Rechte zu schützen, müssen wir Einschränkungen machen, die es jedem
verbieten, Ihnen diese Rechte zu verweigern oder Sie aufzufordern, auf diese
Rechte zu verzichten. Aus diesen Einschränkungen folgen bestimmte
Verantwortlichkeiten für Sie, wenn Sie Kopien der Software verbreiten oder sie
verändern.
   

   
  \par
  
Beispielsweise müssen Sie den Empfängern alle Rechte gewähren, die Sie selbst
haben, wenn Sie - kostenlos oder gegen Bezahlung - Kopien eines solchen
Programms verbreiten. Sie müssen sicherstellen, daß auch die Empfänger den
Quelltext erhalten bzw. erhalten können. Und Sie müssen ihnen diese Bedingungen
zeigen, damit sie ihre Rechte kennen.
   

   
  \par
  
Wir schützen Ihre Rechte in zwei Schritten: (1) Wir stellen die Software unter
ein Urheberrecht (Copyright), und (2) wir bieten Ihnen diese Lizenz an, die
Ihnen das Recht gibt, die Software zu vervielfältigen, zu verbreiten und/oder zu
verändern.
   

   
  \par
  
Um die Autoren und uns zu schützen, wollen wir darüberhinaus sicherstellen, daß
jeder erfährt, daß für diese freie Software keinerlei Garantie besteht. Wenn die
Software von jemand anderem modifiziert und weitergegeben wird, möchten wir, daß
die Empfänger wissen, daß sie nicht das Original erhalten haben, damit
irgendwelche von anderen verursachte Probleme nicht den Ruf des ursprünglichen
Autors schädigen.
   

   
  \par
  
Schließlich und endlich ist jedes freie Programm permanent durch
Software-Patente bedroht. Wir möchten die Gefahr ausschließen, daß Distributoren
eines freien Programms individuell Patente lizensieren - mit dem Ergebnis, daß
das Programm proprietär würde. Um dies zu verhindern, haben wir klargestellt,
daß jedes Patent entweder für freie Benutzung durch jedermann lizenziert werden
muß oder überhaupt nicht lizenziert werden darf.
   

   
  \par
  
Es folgen die genauen Bedingungen für die Vervielfältigung, Verbreitung und
Bearbeitung:
   

 \section{Allgemeine Öffentliche GNU-Lizenz Bedingungen für die Vervielfältigung, Verbreitung und Bearbeitung} \label{d82e170}
        

  

   
  \par
  
{\bf §0}. Diese Lizenz gilt für jedes Programm und jedes andere 
Datenwerk, in dem
ein entsprechender Vermerk des Copyright-Inhabers darauf hinweist, daß das
Datenwerk unter den Bestimmungen dieser General Public License verbreitet werden
darf. Im folgenden wird jedes derartige Programm oder Datenwerk als {\bf das
Programm} bezeichnet; die Formulierung {\bf auf dem Programm 
basierendes
Datenwerk} bezeichnet das Programm sowie jegliche Bearbeitung des 
Programms im
urheberrechtlichen Sinne, also ein Datenwerk, welches das Programm, auch
auszugsweise, sei es unverändert oder verändert und/oder in eine andere Sprache
übersetzt, enthält. (Im folgenden wird die Übersetzung ohne Einschränkung als
{\bf Bearbeitung} eingestuft.) Jeder Lizenznehmer wird im folgenden 
als {\bf Sie}
angesprochen.
   

   
  \par
  
Andere Handlungen als Vervielfältigung, Verbreitung und Bearbeitung werden von
dieser Lizenz nicht berührt; sie fallen nicht in ihren Anwendungsbereich. Der
Vorgang der Ausführung des Programms wird nicht eingeschränkt, und die Ausgaben
des Programms unterliegen dieser Lizenz nur, wenn der Inhalt ein auf dem
Programm basierendes Datenwerk darstellt (unabhängig davon, daß die Ausgabe
durch die Ausführung des Programmes erfolgte). Ob dies zutrifft, hängt von den
Funktionen des Programms ab.
   

   
  \par
  
{\bf §1}. Sie dürfen auf beliebigen Medien unveränderte Kopien des 
Quelltextes des
Programms, wie sie ihn erhalten haben, anfertigen und verbreiten. Voraussetzung
hierfür ist, daß Sie mit jeder Kopie einen entsprechenden Copyright-Vermerk
sowie einen Haftungsausschluß veröffentlichen, alle Vermerke, die sich auf diese
Lizenz und das Fehlen einer Garantie beziehen, unverändert lassen und
desweiteren allen anderen Empfängern des Programms zusammen mit dem Programm
eine Kopie dieser Lizenz zukommen lassen.
   

   
  \par
  
Sie dürfen für den eigentlichen Kopiervorgang eine Gebühr verlangen. Wenn Sie es
wünschen, dürfen Sie auch gegen Entgeld eine Garantie für das Programm anbieten.
   

   
  \par
  
{\bf §2}. Sie dürfen Ihre Kopie(n) des Programms oder eines Teils 
davon verändern,
wodurch ein auf dem Programm basierendes Datenwerk entsteht; Sie dürfen
derartige Bearbeitungen unter den Bestimmungen von Paragraph 1 vervielfältigen
und verbreiten, vorausgesetzt, daß zusätzlich alle im folgenden genannten
Bedingungen erfüllt werden:
   

    \newcounter{d6e211} 
                  \begin{list}{\arabic{d6e211}}
                  {\usecounter{d6e211}}
        

     
	\item 
Sie müssen die veränderten Dateien mit einem auffälligen Vermerk versehen, der
auf die von Ihnen vorgenommene Modifizierung und das Datum jeder Änderung
hinweist.
     

     
	\item 
Sie müssen dafür sorgen, daß jede von Ihnen verbreitete oder veröffentlichte
Arbeit, die ganz oder teilweise von dem Programm oder Teilen davon abgeleitet
ist, Dritten gegenüber als Ganzes unter den Bedingungen dieser Lizenz ohne
Lizenzgebühren zur Verfügung gestellt wird.
     

     
	\item 
Wenn das veränderte Programm normalerweise bei der Ausführung interaktiv
Kommandos einliest, müssen Sie dafür sorgen, daß es, wenn es auf dem üblichsten
Wege für solche interaktive Nutzung gestartet wird, eine Meldung ausgibt oder
ausdruckt, die einen geeigneten Copyright-Vermerk enthält sowie einen Hinweis,
daß es keine Gewährleistung gibt (oder anderenfalls, daß Sie Garantie leisten),
und daß die Benutzer das Programm unter diesen Bedingungen weiter verbreiten
dürfen. Auch muß der Benutzer darauf hingewiesen werden, wie er eine Kopie
dieser Lizenz ansehen kann. (Ausnahme: Wenn das Programm selbst interaktiv
arbeitet, aber normalerweise keine derartige Meldung ausgibt, muß Ihr auf dem
Programm basierendes Datenwerk auch keine solche Meldung ausgeben).
     

    \end{list}

   
  \par
  
Diese Anforderungen gelten für das bearbeitete Datenwerk als Ganzes. Wenn
identifizierbare Teile des Datenwerkes nicht von dem Programm abgeleitet sind
und vernünftigerweise als unabhängige und eigenständige Datenwerke für sich
selbst zu betrachten sind, dann gelten diese Lizenz und ihre Bedingungen nicht
für die betroffenen Teile, wenn Sie diese als eigenständige Datenwerke
weitergeben. Wenn Sie jedoch dieselben Abschnitte als Teil eines Ganzen
weitergeben, das ein auf dem Programm basierendes Datenwerk darstellt, dann muß
die Weitergabe des Ganzen nach den Bedingungen dieser Lizenz erfolgen, deren
Bedingungen für weitere Lizenznehmer somit auf das gesamte Ganze ausgedehnt
werden - und somit auf jeden einzelnen Teil, unabhängig vom jeweiligen Autor.
   

   
  \par
  
Somit ist es nicht die Absicht dieses Abschnittes, Rechte für Datenwerke in
Anspruch zu nehmen oder Ihnen die Rechte für Datenwerke streitig zu machen, die
komplett von Ihnen geschrieben wurden; vielmehr ist es die Absicht, die Rechte
zur Kontrolle der Verbreitung von Datenwerken, die auf dem Programm basieren
oder unter seiner auszugsweisen Verwendung zusammengestellt worden sind,
auszuüben.
   

   
  \par
  
Ferner bringt auch das einfache Zusammenlegen eines anderen Datenwerkes, das
nicht auf dem Programm basiert, mit dem Programm oder einem auf dem Programm
basierenden Datenwerk auf ein- und demselben Speicher- oder Vertriebsmedium
dieses andere Datenwerk nicht in den Anwendungsbereich dieser Lizenz.
   

   
  \par
  
{\bf §3}. Sie dürfen das Programm (oder ein darauf basierendes 
Datenwerk gemäß
Paragraph 2) als Objectcode oder in ausführbarer Form unter den Bedingungen der
Paragraphen 1 und 2 kopieren und weitergeben - vorausgesetzt, daß Sie außerdem
eine der folgenden Leistungen erbringen:
   

    \newcounter{d6e238} 
                  \begin{list}{\arabic{d6e238}}
                  {\usecounter{d6e238}}
        

     
	\item 
Liefern Sie das Programm zusammen mit dem vollständigen zugehörigen
maschinenlesbaren Quelltext auf einem für den Datenaustausch üblichen Medium
aus, wobei die Verteilung unter den Bedingungen der Paragraphen 1 und 2 erfolgen
muß. Oder:
     

     
	\item 
Liefern Sie das Programm zusammen mit einem mindestens drei Jahre lang gültigen
schriftlichen Angebot aus, jedem Dritten eine vollständige maschinenlesbare
Kopie des Quelltextes zur Verfügung zu stellen - zu nicht höheren Kosten als
denen, die durch den physikalischen Kopiervorgang anfallen -, wobei der
Quelltext unter den Bedingungen der Paragraphen 1 und 2 auf einem für den
Datenaustausch üblichen Medium weitergegeben wird. Oder:
     

     
	\item 
Liefern Sie das Programm zusammen mit dem schriftlichen Angebot der
Zurverfügungstellung des Quelltextes aus, das Sie selbst erhalten haben. (Diese
Alternative ist nur für nicht-kommerzielle Verbreitung zulässig und nur, wenn
Sie das Programm als Objectcode oder in ausführbarer Form mit einem
entsprechenden Angebot gemäß Absatz b erhalten haben.)
     

    \end{list}

   
  \par
  
Unter dem Quelltext eines Datenwerkes wird diejenige Form des Datenwerkes
verstanden, die für Bearbeitungen vorzugsweise verwendet wird. Für ein
ausführbares Programm bedeutet {\bf der komplette Quelltext}: Der 
Quelltext aller
im Programm enthaltenen Module einschließlich aller zugehörigen
Modulschnittstellen-Definitionsdateien sowie der zur Compilation und
Installation verwendeten Skripte. Als besondere Ausnahme jedoch braucht der
verteilte Quelltext nichts von dem zu enthalten, was üblicherweise (entweder als
Quelltext oder in binärer Form) zusammen mit den Hauptkomponenten des
Betriebssystems (Kernel, Compiler usw.) geliefert wird, unter dem das Programm
läuft - es sei denn, diese Komponente selbst gehört zum ausführbaren Programm.
   

   
  \par
  
Wenn die Verbreitung eines ausführbaren Programms oder von Objectcode dadurch
erfolgt, daß der Kopierzugriff auf eine dafür vorgesehene Stelle gewährt wird,
so gilt die Gewährung eines gleichwertigen Zugriffs auf den Quelltext als
Verbreitung des Quelltextes, auch wenn Dritte nicht dazu gezwungen sind, den
Quelltext zusammen mit dem Objectcode zu kopieren.
   

   
  \par
  
{\bf §4}. Sie dürfen das Programm nicht vervielfältigen, verändern, 



weiter
lizenzieren oder verbreiten, sofern es nicht durch diese Lizenz ausdrücklich
gestattet ist. Jeder anderweitige Versuch der Vervielfältigung, Modifizierung,
Weiterlizenzierung und Verbreitung ist nichtig und beendet automatisch Ihre
Rechte unter dieser Lizenz. Jedoch werden die Lizenzen Dritter, die von Ihnen
Kopien oder Rechte unter dieser Lizenz erhalten haben, nicht beendet, solange
diese die Lizenz voll anerkennen und befolgen.
   

   
  \par
  
{\bf §5}. Sie sind nicht verpflichtet, diese Lizenz anzunehmen, da 
Sie sie nicht
unterzeichnet haben. Jedoch gibt Ihnen nichts anderes die Erlaubnis, das
Programm oder von ihm abgeleitete Datenwerke zu verändern oder zu verbreiten.
Diese Handlungen sind gesetzlich verboten, wenn Sie diese Lizenz nicht
anerkennen. Indem Sie das Programm (oder ein darauf basierendes Datenwerk)
verändern oder verbreiten, erklären Sie Ihr Einverständnis mit dieser Lizenz und
mit allen ihren Bedingungen bezüglich der Vervielfältigung, Verbreitung und
Veränderung des Programms oder eines darauf basierenden Datenwerks.
   

   
  \par
  
{\bf §6}. Jedesmal, wenn Sie das Programm (oder ein auf dem 
Programm basierendes
Datenwerk) weitergeben, erhält der Empfänger automatisch vom ursprünglichen
Lizenzgeber die Lizenz, das Programm entsprechend den hier festgelegten
Bestimmungen zu vervielfältigen, zu verbreiten und zu verändern. Sie dürfen
keine weiteren Einschränkungen der Durchsetzung der hierin zugestandenen Rechte
des Empfängers vornehmen. Sie sind nicht dafür verantwortlich, die Einhaltung
dieser Lizenz durch Dritte durchzusetzen.
   

   
  \par
  
{\bf §7}. Sollten Ihnen infolge eines Gerichtsurteils, des Vorwurfs 



einer
Patentverletzung oder aus einem anderen Grunde (nicht auf Patentfragen begrenzt)
Bedingungen (durch Gerichtsbeschluß, Vergleich oder anderweitig) auferlegt
werden, die den Bedingungen dieser Lizenz widersprechen, so befreien Sie diese
Umstände nicht von den Bestimmungen dieser Lizenz. Wenn es Ihnen nicht möglich
ist, das Programm unter gleichzeitiger Beachtung der Bedingungen in dieser
Lizenz und Ihrer anderweitigen Verpflichtungen zu verbreiten, dann dürfen Sie
als Folge das Programm überhaupt nicht verbreiten. Wenn zum Beispiel ein Patent
nicht die gebührenfreie Weiterverbreitung des Programms durch diejenigen
erlaubt, die das Programm direkt oder indirekt von Ihnen erhalten haben, dann
besteht der einzige Weg, sowohl das Patentrecht als auch diese Lizenz zu
befolgen, darin, ganz auf die Verbreitung des Programms zu verzichten.
   

   
  \par
  
Sollte sich ein Teil dieses Paragraphen als ungültig oder unter bestimmten
Umständen nicht durchsetzbar erweisen, so soll dieser Paragraph seinem Sinne
nach angewandt werden; im übrigen soll dieser Paragraph als Ganzes gelten.
   

   
  \par
  
Zweck dieses Paragraphen ist nicht, Sie dazu zu bringen, irgendwelche Patente
oder andere Eigentumsansprüche zu verletzen oder die Gültigkeit solcher
Ansprüche zu bestreiten; dieser Paragraph hat einzig den Zweck, die Integrität
des Verbreitungssystems der freien Software zu schützen, das durch die Praxis
öffentlicher Lizenzen verwirklicht wird. Viele Leute haben großzügige Beiträge
zu dem großen Angebot der mit diesem System verbreiteten Software im Vertrauen
auf die konsistente Anwendung dieses Systems geleistet; es liegt am Autor/Geber,
zu entscheiden, ob er die Software mittels irgendeines anderen Systems
verbreiten will; ein Lizenznehmer hat auf diese Entscheidung keinen Einfluß.
   

   
  \par
  
Dieser Paragraph ist dazu gedacht, deutlich klarzustellen, was als Konsequenz
aus dem Rest dieser Lizenz betrachtet wird.
   

   
  \par
  
{\bf §8}. Wenn die Verbreitung und/oder die Benutzung des Programms 



in bestimmten
Staaten entweder durch Patente oder durch urheberrechtlich geschützte
Schnittstellen eingeschränkt ist, kann der Urheberrechtsinhaber, der das
Programm unter diese Lizenz gestellt hat, eine explizite geographische
Begrenzung der Verbreitung angeben, in der diese Staaten ausgeschlossen werden,
so daß die Verbreitung nur innerhalb und zwischen den Staaten erlaubt ist, die
nicht ausgeschlossen sind. In einem solchen Fall beinhaltet diese Lizenz die
Beschränkung, als wäre sie in diesem Text niedergeschrieben.
   

   
  \par
  
{\bf §9}. Die Free Software Foundation kann von Zeit zu Zeit 
überarbeitete und/oder
neue Versionen der General Public License veröffentlichen. Solche neuen
Versionen werden vom Grundprinzip her der gegenwärtigen entsprechen, können aber
im Detail abweichen, um neuen Problemen und Anforderungen gerecht zu werden.
   

   
  \par
  
Jede Version dieser Lizenz hat eine eindeutige Versionsnummer. Wenn in einem
Programm angegeben wird, daß es dieser Lizenz in einer bestimmten Versionsnummer
oder {\bf jeder späteren Version} ({\bf any later 
version}) unterliegt, so haben Sie
die Wahl, entweder den Bestimmungen der genannten Version zu folgen oder denen
jeder beliebigen späteren Version, die von der Free Software Foundation
veröffentlicht wurde. Wenn das Programm keine Versionsnummer angibt, können Sie
eine beliebige Version wählen, die je von der Free Software Foundation
veröffentlicht wurde.
   

   
  \par
  
{\bf §10}. Wenn Sie den Wunsch haben, Teile des Programms in 
anderen freien
Programmen zu verwenden, deren Bedingungen für die Verbreitung anders sind,
schreiben Sie an den Autor, um ihn um die Erlaubnis zu bitten. Für Software, die
unter dem Copyright der Free Software Foundation steht, schreiben Sie an die
Free Software Foundation ; wir machen zu diesem Zweck gelegentlich Ausnahmen.
Unsere Entscheidung wird von den beiden Zielen geleitet werden, zum einen den
freien Status aller von unserer freien Software abgeleiteten Datenwerke zu
erhalten und zum anderen das gemeinschaftliche Nutzen und Wiederverwenden von
Software im allgemeinen zu fördern.
   

 \section{Keine Gewährleistung} \label{d82e323}
        

  

   
  \par
  
{\bf §11}. Da das Programm ohne jegliche Kosten lizenziert wird, 
besteht keinerlei
Gewährleistung für das Programm, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Sofern
nicht anderweitig schriftlich bestätigt, stellen die Copyright-Inhaber und/oder
Dritte das Programm so zur Verfügung, {\bf wie es ist}, ohne 
irgendeine
Gewährleistung, weder ausdrücklich noch implizit, einschließlich - aber nicht
begrenzt auf - Marktreife oder Verwendbarkeit für einen bestimmten Zweck. Das
volle Risiko bezüglich Qualität und Leistungsfähigkeit des Programms liegt bei
Ihnen. Sollte sich das Programm als fehlerhaft herausstellen, liegen die Kosten
für notwendigen Service, Reparatur oder Korrektur bei Ihnen.
   

   
  \par
  
{\bf §12}. In keinem Fall, außer wenn durch geltendes Recht 
gefordert oder
schriftlich zugesichert, ist irgendein Copyright-Inhaber oder irgendein Dritter,
der das Programm wie oben erlaubt modifiziert oder verbreitet hat, Ihnen
gegenüber für irgendwelche Schäden haftbar, einschließlich jeglicher allgemeiner
oder spezieller Schäden, Schäden durch Seiteneffekte (Nebenwirkungen) oder
Folgeschäden, die aus der Benutzung des Programms oder der Unbenutzbarkeit des
Programms folgen (einschließlich - aber nicht beschränkt auf - Datenverluste,
fehlerhafte Verarbeitung von Daten, Verluste, die von Ihnen oder anderen
getragen werden müssen, oder dem Unvermögen des Programms, mit irgendeinem
anderen Programm zusammenzuarbeiten), selbst wenn ein Copyright-Inhaber oder
Dritter über die Möglichkeit solcher Schäden unterrichtet worden war.
   

   
  \par
  
Ende der Bedingungen
   

 \section{Anhang:} \label{d82e350}
        

  

   
  \par
  
Wie Sie diese Bedingungen auf Ihre eigenen, neuen Programme anwenden können
   

   
  \par
  
Wenn Sie ein neues Programm entwickeln und wollen, daß es vom größtmöglichen
Nutzen für die Allgemeinheit ist, dann erreichen Sie das am besten, indem Sie es
zu freier Software machen, die jeder unter diesen Bestimmungen weiterverbreiten
und verändern kann.
   

   
  \par
  
Um dies zu erreichen, fügen Sie die folgenden Vermerke zu Ihrem Programm hinzu.
Am sichersten ist es, sie an den Anfang einer jeden Quelldatei zu stellen, um
den Gewährleistungsausschluß möglichst deutlich darzustellen; zumindest aber
sollte jede Datei eine Copyright-Zeile besitzen sowie einen kurzen Hinweis
darauf, wo die vollständigen Vermerke zu finden sind.
   

   
  \par
  
eine Zeile mit dem Programmnamen und einer kurzen Beschreibung \linebreak 
Copyright (C) 19yy  Name des Autors
   

   
  \par
  
This program is free software; you can redistribute it and/or modify it under
the terms of the GNU General Public License as published by the Free Software
Foundation; either version 2 of the License, or (at your option) any later
version.
   

   
  \par
  
This program is distributed in the hope that it will be useful, but WITHOUT ANY
WARRANTY; without even the implied warranty of MERCHANTABILITY or FITNESS FOR A
PARTICULAR PURPOSE. See the GNU General Public License for more details.
   

   
  \par
  
You should have received a copy of the GNU General Public License along with
this program; if not, write to the Free Software Foundation, Inc., 59 Temple
Place, Suite 330, Boston, MA 02111-1307, USA.
   

   
  \par
  
Auf Deutsch:
   


   
  \par
  
eine Zeile mit dem Programmnamen und einer kurzen Beschreibung \linebreak 
Copyright (C) 19jj  Name des Autors
   

   
  \par
  
Dieses Programm ist freie Software. Sie können es unter den Bedingungen der GNU
General Public License, wie von der Free Software Foundation veröffentlicht,
weitergeben und/oder modifizieren, entweder gemäß Version 2 der Lizenz oder
(nach Ihrer Option) jeder späteren Version.
   

   
  \par
  
Die Veröffentlichung dieses Programms erfolgt in der Hoffnung, daß es Ihnen von
Nutzen sein wird, aber OHNE IRGENDEINE GARANTIE, sogar ohne die implizite
Garantie der MARKTREIFE oder der VERWENDBARKEIT FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK.
Details finden Sie in der GNU General Public License.
   

   
  \par
  
Sie sollten eine Kopie der GNU General Public License zusammen mit diesem
Programm erhalten haben. Falls nicht, schreiben Sie an die Free Software
Foundation, Inc., 59 Temple Place, Suite 330, Boston, MA 02111-1307, USA.
   

   
  \par
  
Fügen Sie auch einen kurzen Hinweis hinzu, wie Sie elektronisch und per Brief
erreichbar sind.
   

   
  \par
  
Wenn Ihr Programm interaktiv ist, sorgen Sie dafür, daß es nach dem Start einen
kurzen Vermerk ausgibt:
   

   
  \par
  
version 69, Copyright (C) 19yy  Name des Autors \linebreak 
Gnomovision comes with ABSOLUTELY NO WARRANTY; for details type `show w'. This
is free software, and you are welcome to redistribute it under certain
conditions; type `show c' for details.
   

   
  \par
  
Auf Deutsch:
   

   
  \par
  
Version 69, Copyright (C) 19jj  Name des Autors \linebreak 
Für Gnomovision besteht KEINERLEI GARANTIE; geben Sie `show w' für Details ein.
Gnonovision ist freie Software, die Sie unter bestimmten Bedingungen weitergeben
dürfen; geben Sie `show c' für Details ein.
   

   
  \par
  
Die hypothetischen Kommandos `show w' und `show c' sollten die entsprechenden
Teile der GNU-GPL anzeigen. Natürlich können die von Ihnen verwendeten Kommandos
anders heißen als `show w' und `show c'; es könnten auch Mausklicks oder
Menüpunkte sein - was immer am besten in Ihr Programm paßt.
   

   
  \par
  
Soweit vorhanden, sollten Sie auch Ihren Arbeitgeber (wenn Sie als Programmierer
arbeiten) oder Ihre Schule einen Copyright-Verzicht für das Programm
unterschreiben lassen. Hier ein Beispiel. Die Namen müssen Sie natürlich ändern.
   

   
  \par
  
Yoyodyne, Inc., hereby disclaims all copyright interest in the program
`Gnomovision' (which makes passes at compilers) written by James Hacker.
   

   
  \par
  
Unterschrift von Ty Coon, 1 April 1989 \linebreak 
Ty Coon, President of Vice
   

   
  \par
  
Auf Deutsch:
   
   
  \par
  
Die Yoyodyne GmbH erhebt keinen urheberrechtlichen Anspruch auf das von James
Hacker geschriebene Programm ,Gnomovision` (einem Schrittmacher für Compiler).
   

   
  \par
  
Unterschrift von Ty Coon, 1. April 1989 \linebreak 
Ty Coon, Vizepräsident
   

   
  \par
  
Diese General Public License gestattet nicht die Einbindung des Programms in
proprietäre Programme. Ist Ihr Programm eine Funktionsbibliothek, so kann es
sinnvoller sein, das Binden proprietärer Programme mit dieser Bibliothek zu
gestatten. Wenn Sie dies tun wollen, sollten Sie die GNU Library General Public
License anstelle dieser Lizenz verwenden.
   





   
  \par
  
Über dieses Dokument ... GNU General Public License
   


   
  \par
  
 This document was generated using the LaTeX2HTML translator Version 97.1
(release) (July 13th, 1997)
   

   
  \par
  
Copyright © 1993, 1994, 1995, 1996, 1997, Nikos Drakos, Computer Based Learning
Unit, University of Leeds.
   

   
  \par
  
The command line arguments were: \linebreak 
latex2html -split 0 gpl-ger.tex.
   

   
  \par
  
The translation was initiated by Peter Gerwinski on 10/16/2000
   
   
   
  \par
  
Peter Gerwinski \linebreak 
10/16/2000
   

 
	\ref{inhalt.tex}


	\end{document}
	
